Steuerliche Anmeldepflicht für Betreuer
Umsatzsteuergesetz §2, Abs.1
"Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen auch wenn die Absicht Gewinn zu erziehlen fehlt ..."
Der Begriff NACHHALTIG ist nicht genauer defniert.
Unserer Meinung nach ist gelegentliche Nachbarschaftshilfe oder auch Babysitting in geringerem Umfang davon nicht betroffen.
Dagegen professionell betriebene oder zeitlich ausgedehnte Betreuung durch Erwachsene mit entsprechenden Einnahmen unbedingt.
Für Ihren speziellen Einzelfall erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Finanzamt.