Sehr junge Babysitter

Des Öfteren schreiben erfahrene Babysitter "... mache das schon seit meinem 12. Lebensjahr".

Psycho-soziale Entwicklung lässt sich nicht per Gesetz regeln.
Es gibt sicher ganz junge (12-14 Jahre) Personen mit hohem Maß an Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein, so wie es in jeder Altersstufe auch unzuverlässige Personen gibt.
Es ist auch innerhalb von Familien gängige Praxis, dass sogar wirklich junge Kinder auf noch kleinere Geschwister aufpassen, so dass es durchaus Sinn macht, für einfache Betreuungsaufgaben (vgl. "persönliche Eigenschaften") einen recht jungen Babysitter zu berücksichtigen.

Schon immer und nicht erst seit DSGVO:
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Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischen den Eltern junger Betreuer und der Familie, in der betreut wird, prinzipiell ein
Erst- und Anfangskontakt zwischen den Erwachsenen stattfinden soll.
Es geht nicht nur darum, ob der junge Babysitter fähig ist, sondern auch darum
dass die eigenen Eltern wissen/sehen wohin der junge Babysitter geht und welche Abmachung getroffen wird.
Es geht um das gegenseitige Kennenlernen und die Erwachsenen können in Anwesenheit des Babysitters die Aufgabenstellung und Eignung vorab besprechen. Ebenso, dass sich auf beiden Seiten die Erwachsenen über den Versicherungsschutz informieren.
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Historisch, also bereits vor der DSGVO,  war babysitter.de für Personen ab 15 Jahren offen, denn in diesem Alter konnte eine geeignete persönliche Reife wie auch ein mündiger Medienumgang  angenommen werden. Und auch ohne gesetzliche Vorschrift waren früher nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Eltern Profile noch jüngerer Personen gestattet.

Medienumgang bedeutet Verarbeitung personenbezogener Daten. Zum Aspekt der Datenverarbeitung hat der Gesetzgeber eine seit dem 25.05.18 verpflichtende Festlegung getroffen. Das  Mindestalter um auf der Website selbständig ein Profil erstellen zu dürfen ist somit das vollendete 16. Lebensjahr. Mit einer expliziten Erlaubnis der Eltern aber dürfen auch Personen unter 16 ein Profil erstellen.
 

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