Pflegeerlaubnis

Bitte beachten Sie: Diese Informationen sind keine Rechtsberatung!

Juristisch versteht man unter Kindertagespflege, dass Kinder von einer geeigneten Tagespflegeperson in deren Haushalt oder im Haushalt der Eltern betreut werden. Die Pflegeerlaubnis ist Ausdruck der staatlichen Fürsorge gegenüber den Kindern und Jugendlichen, die außerhalb des Elternhauses in einer Familie betreuwerden, und wird vom jeweils zuständigen örtlichen Jugendamt erteilt.

Eine erlaubnisfreie Betreuung ist möglich für Personen,

  • die nur unter 15 Stunden wöchentlich Kinder betreuen,
  • Kinder unentgeltlich betreuen,
  • Kinder in den Räumlichkeiten der Familie der Kinder betreuen, d.h. z.B. in der elterlichen Wohnung und/oder
  • nicht länger als drei Monate betreuen wollen.

Eine Erlaubnis zur Kindertagespflege ist erforderlich wenn gleichzeitig die folgenden 4 Voraussetzungen erfüllt sind:
Die Tätigkeit der Tagespflegeperson

  • findet außerhalb der elterlichen Wohnung statt
  • umfasst insgesamt über 15 Stunden pro Woche
  • erfolgt gegen Entgelt
  • soll länger als drei Monate dauern

Das Jugendamt ist ihr Ansprechpartner bei Fragen zur Tagespflege. Die Websites der Staatsministerien für Arbeit und Soziales im jeweiligen Bundesland bieten umfassende Informationen zum Thema.
 

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