Bezahlung eines Babysitters, einer Tagesmutter
Wir können hierzu nur grobe Richtlinien angeben, denn je nach Alter des Kindes, Aufgaben und Anspruch in der Betreuung, Tageszeit, Alter und Ausbildungsstand der betreuenden Person variiert die Bezahlung/Entlohnung sehr stark. Es gibt auch deutliche regionale Unterschiede und auch die finanzielle Situation der Eltern (wohlhabend oder nicht) ist ein wichtiger Faktor bei der Festsetzung der Entlohnung.
Teuer ist nicht automatisch gut und billig ist nicht automatisch schlecht. Es gibt verantwortungsbewusste ganz junge Babysitter/innen (13/14 Jahre), die schon für ca. 3,50-4 €/Std. betreuen. Als Orientierungsrahmen kann man ab 17/18 Jahren dann 7 bis 8 €/Std für ein Kind ansetzen, bei erfahrenen und ausgebildeten Betreuern /Std. ca. 10-12 €. In Ballungsgebieten werden teilweise auch 15 €/Std und darüber für eine einfache (1 Kind) Betreuung verlangt. Bei zwei Kindern erhöht sich der Preis auf das 1,5- bis 2-fache. Bei drei Kindern ist ca. der 2,5-fache des einfachen Satzes angebracht. Doch auch dies ergibt sich aus der speziellen Situation (Altersunterschied der Kinder, Aufgaben in der Betreuung). Besondere Aufgaben mit notwendiger Qualifikation sind natürlich entsprechend zu entlohnen.
Normalerweise sollte bei Babysittern direkt zur Betreuung bezahlt werden, ggfs. kann man auch eine Wochenvereinbarung treffen. Aber prinzipiell sollte nie eine längere Zeit betreut werden ohne Bezahlung - das ist nicht fair. Treffen Sie eine eindeutige Regelung von Anfang an und halten Sie sich unbedingt daran.
Die Betreuung durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater findet regelmässig über einen längeren Zeitraum statt und es werden meist mehrere Kinder gleichzeitig betreut. Hier ist deshalb die Bezahlung pro Std. niedriger. Pro Std 3,50 bis 4,50 € oder Tagessätze von ca. 20 € sind üblich, doch auch dies ist wieder abhängig von den Gegebenheiten und die Streubreite ernom. Die Preisangaben variieren von gut 2.-€ je Stunde und Kind, zuzüglich 2,00 € Verpflegungskosten, bis zu 9,00 € je Stunde, zuzüglich 3,50 € Verpflegungskosten. Diese hohen Differenzen resultieren aus regionalen Unterschieden und entscheidend auch aus der Frage, ob die Tagesmutter nur ein oder aber mehrere fremde Kinder ganz- oder nur halbtags betreut. Die Auftragslage der Tagesmutter ist ein wichtiger Faktor: Ist sie gut eingeführt und sehr beliebt, kann sie einen höheren Preis erzielen.
Fixieren Sie den Preis! Halten Sie den vereinbarten Stundensatz unbedingt schriftlich im Betreuungsvertrag fest. Dort sollte auch nachzulesen sein, ob die Bezahlung täglich, wöchentlich oder monatlich erfolgt und legen Sie im letzteren Fall am besten auch fest, an welchem Tag des Monats die Zahlung auf Ihrem Konto eingehen soll.